The Originals since 1930
Coronavirus – Schutzvorschriften und Regelungen der Schweizer Skischule Corvatsch-Pontresina AG
Allgemein
19. November 2020
Lieber Gast. Wir freuen uns, Sie im Engadin zu begrüssen.
Alle wichtigen Punkte zu unserem Schutzkonzept finden Sie untenstehend. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen schönen und sicheren Ferienaufenthalt.
- Mit der Buchung des Unterrichts haben Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Skischule Corvatsch-Pontresina AG zugestimmt und bestätigt, dass Sie den Schneesportunterricht in gesundem Zustand antreten.
- Bei Symptomen von Grippe, Atemwegsbeschwerden oder ähnlichen Erkrankungen bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden und zu Hause zu bleiben oder den Unterricht sofort zu beenden.
- Bei jeder Buchung sind unsere Gäste verpflichtet, ihre Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Als Kontaktangabe zu den Kindern, erfassen wir die Kontaktangaben deren Eltern. Dies ermöglicht allenfalls ein Contact Tracing.
Ihr Schutzmaterial
- Falls der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht.
- Es gilt auch für Kinder ab 12 Jahren eine Maskenpflicht.
- Ihre Gesichtsmaske und jene für Ihre Kinder bringen Sie bitte selbst mit.
Skischulbüros und Sportgeschäft Langlaufzentrum
- Es gilt in allen unserer Skischulbüros eine Maskenpflicht.
- Es gilt in unserem Sportgeschäft im Langlaufzentrum Pontresina eine Maskenpflicht.
- Beachten Sie die maximale Personenzahl pro Schalter.
Bergbahnen, Lifte und öffentlicher Verkehr
- Es gilt Maskenpflicht beim Anstehen sowie in und auf allen Transportanlagen (Kabinenbahn, Sessellifte, Skilifte und Förderbänder).
- In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen gilt eine Maskenpflicht.
Unsere Schneesportlehrer/-innen und Mitarbeitenden
- Alle Mitarbeitenden tragen Schutzmasken, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Bei Kinderklassen im Kinderland tragen unsere Schneesportlehrer grundsätzlich eine Maske.
- Mitarbeitende, welche Symptome aufweisen, dürfen nicht unterrichten.
Der Unterricht
- Die Gäste werden gebeten, die Kinder nur durch einen Elternteil zum Unterricht zu begleiten.
- Auf den Sammelplätzen gelten Abstandsregeln und die Gruppen werden nicht gemischt. Beachten Sie bitte die Kennzeichnungen und Anweisungen vor Ort.
- Eltern halten sich nach der Übergabe ihrer Kinder an die Lehrer ausserhalb der Unterrichtsplätze auf.
- Die Unterrichtshilfsmittel werden regelmässig gereinigt.
- Der Schneesportlehrer ist für die Sicherheit im Unterricht verantwortlich und darf den Unterricht abbrechen.
- Im Unterricht darf der Schneesportlehrer einen Gast mit Symptomen aus dem Unterricht ausschliessen, bzw. isolieren und die Eltern auffordern, das Kind abzuholen.
- Die Skischulrennen dürfen bis auf weiteres nicht durchgeführt werden. Es findet hier normaler Gruppenunterricht statt.
Die Mittagsbetreuung mit der Skischule
- Infolge Covid-Bestimmungen sind Restaurante geschlossen und es finden keine Mittagsbetreuungen durch die Skischule statt.
Übrige Veranstaltungen der Skischule
- Skirennen, Kinderkino, Schlittenrennen und andere Veranstaltungen werden wieder durchgeführt, sobald es die Vorschriften wieder gestatten.
Rückerstattung
Die Kosten für den Unterricht werden, unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr, in folgenden Fällen rückerstattet:
- Zusatz Covid-19: Bei einem allfälligen Lock-Down (behördlich verordnete Betriebsunterbruch) erfolgt eine Rückerstattung der verbleibenden bezahlten und nicht genutzten Lektionen ab Beginn des Lock-Down.
- Wir empfehlen eine Reisekostenversicherung abzuschliessen.
- Bei Unfall oder Krankheit (inkl. Covid-19-Fällen) gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses eines ortsansässigen Arztes.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Externe Dienstleister
- Bei Nutzung von Angeboten externer Dienstleister wie Bergbahnen, Hotel, Restaurationsbetrieben und weiteren, gelten die Schutzkonzepte und Massnahmen der jeweiligen Betriebe. Diese müssen respektiert und eingehalten werden.
Anpassungen des Schutzkonzeptes
- Das Schutzkonzept wird bei Bedarf angepasst.