Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Schweizer Skischule Corvatsch-Pontresina AG

Preise

Alle Preise sind Fixpreise und in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer angegeben. Die Kosten für Bergbahnen, Lifte* und Busse sind im Unterrichtspreis nicht eingeschlossen und vom Teilnehmer selbst zu tragen. *Ausnahme: die Skilifte für Kinder bis zum 15. Geburtstag in der Kinderskiwelt Languard Pontresina sind in den Unterrichtspreisen eingeschlossen.

Die Benutzung der Oberengadiner Bergbahnen ist für Kinder unter 6 Jahren kostenlos (Ausnahmen sind einige Tallifte wie der Skilift Cristins u.a.), über 6 Jahren nach Bergbahntarif. Diverse Hotels führen das Angebot «Sleep+Ski» für die Dauer des Aufenthaltes.

Die Benutzung des Skilift Cristins Surlej ist für alle kostenpflichtig.

Zahlungsmittel

Wir akzeptieren Bargeld in CHF sowie MasterCard, Visa, Maestro, Postcard, TWINT und V PAY.

Unterricht

Der Unterricht fndet bei jeder Witterung statt. Falls die Mindestzahl nicht erreicht wird, können Klassen zusammengelegt oder das Angebot angepasst werden. Die Mitnahme einer Lawinenausrüstung (Rucksack mit LVS, Schaufel, Sonde) bei Off-Piste-Kursen ist erforderlich.

Tickets für Privat- und Gruppenunterricht, Stornierungen, Rückerstattungen

Der Unterricht ist vor Kursbeginn zu bezahlen gilt ab dann als ‚gebucht‘ und der Kursplatz ist bestätigt. Für eine Online-Bezahlung des reservierten Unterrichtes erhalten Sie per E-Mail von der Skischule einen Link auf Ihr persönliches Kundenportal mit allen Informationen. Bezahlungen in den Skischulbüros und im Shop sind ebenfalls möglich.

Bestätigte Reservationen sind verbindlich. Nicht Erscheinen/nicht Einhalten der gebuchten Zeiten werden zum vollen Preis verrechnet.

Die Klassenunterrichtstickets sind nicht übertragbar.

Andere Ereignisse wie ungünstige Witterung, gesperrte Zufahrtsstrassen, Bahnunterbrüche u.a. begründen keine Rückerstattung.

Bei Stornierungen bis 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgt eine Rückzahlung des bezahlten Unterrichts, unter Abzug von CHF 12.00 pro Unterrichtstag mit Lektionen.

Bei Stornierungen unter 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, ohne ärztliches Zeugnis eines ortsansässigen Arztes/Ärztin, erfolgt keine Rückzahlung des bezahlten Unterrichtes.

Bei Stornierungen unter 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, kann bei Krankheit oder Unfall gegen Vorzeigen eines ärztlichen Zeugnisses (innert 5 Tagen) eines ortsansässigen Arztes/Ärztin, eine Rückzahlung des bezahlten Unterrichtes, unter Abzug von CHF 12.00 pro Unterrichtstag mit Lektionen im Skischulbüro beantragt werden.

Bei Abbruch während eines laufenden Unterrichts (z.B. bei Verletzungen), erfolgt für diesen Kurstag keine Rückzahlung. Mit ärztlichem Zeugnis eines ortsansässigen Arztes/Ärztin, erfolgt eine Rückzahlung des restlichen bezahlten Unterrichtes, unter Abzug von CHF 12.00 pro Unterrichtstag mit Lektionen.

Bei der Stornierung von Mieten von Langlaufausrüstungen im Schweizer Langlaufzentrum Pontresina gelten dieselben Bedingungen wie beim Unterricht für die Fristen, die Rückzahlungen und die Abzüge.

Unfälle

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für Unfälle, die sich während des Unterrichts, auf Ausflügen, bei Prüfungen oder Rennen ereignen, übernimmt die Schweizer Skischule Corvatsch-Pontresina AG keine Haftung.

Allgemeine Mietbedingungen Langlaufzentrum Pontresina

Der Mieter bestätigt, die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben. Bei Rückgabe der Mietausrüstung nach 10.00 Uhr, wird der ganze Tag berechnet. Bei Beschädigung durch unsachgemässe oder fahrlässige Behandlung des Mietmaterials haftet der Mieter. Die Unfallversicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab. Diebstahl muss sofort gemeldet werden. Der Mieter haftet für entwendete oder verlorene Gegenstände mit dem vollen Kaufpreis.

Inhalt des Onlineangebotes

Die Skischule/der Skiverleih (nachfolgend kurz "Autor" genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der Autor hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

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Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

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Bezahlung

Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support@payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.
 

Gerichtsstand

Alle Leistungen unterstehen Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist in 7504 Pontresina, Schweiz.

Tarifänderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Pontresina, 1. Juni 2023

Allgemeine Mietbedingungen Rent a Bike

1. Anwendungsbereich

Die Dienstleistung der Velovermietung werden von der Firma Rent a Bike AG "RaB" (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Sursee erbracht, die Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben uns sie bedingungslos zu akzeptieren.

2. Vertragsverhältnisse

Der Vertrag wird zwischen RaB und dem Kunden geschlossen. Die SBB AG, die konzessionierten Transportunternehmungen und weitere Partner treten als Vermittler der Dienstleistungen von RaB auf.

3. Veloübernahme 

Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin respektive dem Vermittler bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, GA, 1/2-Tax-Abo, Führerschein).

4. Velorückgabe 

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das  Fahrzeug sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zubehör wie Kindersitze, Schlüssel, Velohelme etc. muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

5. Verlängerung der Mietdauer 

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Velorückgabe zu entrichten.

6. Mindestalter des Mieters 

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden. Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetztes wegen 16 Jahre (mit Mofa-Ausweis 14 Jahre).

7. Leistungen und Preise 

Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten. Rabatte werden nur auf Vorzeigen des entsprechenden Ausweises gewährt. Rabatte werden vor Ort gewährt und sind nicht kumulierbar.

8. Annullation / Abbruch

Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen zu 100% gemäss geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

9. Haftung und Versicherung

9.1 Haftpflichtversicherung

Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringt. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

9.2 Defekte während Mietdauer

Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter sein Velo an einem anderen RaB-Vermietstelle gegen ein gleichwertiges Fahrzeug austauschen. Ist keine Vermietstelle in der Nähe oder kein Ersatzvelo verfügbar, kann der Mieter den Defekt mit Einwilligung von RaB beim nächsten Velofachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin angefordert werden. Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur nächsten Rückgabestelle verantwortlich.

9.3 Schäden, Diebstahl und Verlust

Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen. 

Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz. Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden gemäss der offiziellen Preisliste von RaB direkt von der Vermietstelle verrechnet. Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zu Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Fahrzeug Dritten, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.

9.4 Unfälle

Unfälle und Stürze mit Sachschäden sind in jedem Fall der RaB umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an RaB zu senden.

10. Nutzung / Verbote

Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zwecksentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt. Das Benützen und Tragen der Leihelme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Risiko. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sursee (LU).